Testpflicht ab 23.8.2021
Hier gilt die Testpflicht
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) für folgende Bereiche vorlegen:
Besuche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Innengastronomie
Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung